Mitmachen im Ehrenamt THW

 

Aktuell sucht der Ortsverband Bottrop Unterstützung für folgende Positionen:
- Helfer für den technischen Zug
- Koch / Köchin zur Verpflegung bei Dienstveranstaltungen ( Funktionsbeschreibung )

Sollten Sie Fragen haben stehen wir Ihnen
jederzeit unter der Rufnummer 02041 / 760174
oder aber persönlich Mittwochs zwischen 18.00 und 21.00 Uhr zur Verfügung.


Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Mitgliedschaft beim THW erfüllen:

  • Sie sind mindestens 17 Jahre alt und haben das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Sie sind für den Einsatzdienst im THW gesundheitlich fit.
  • Sie haben Ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie stehen für den Dienst im THW im Frieden und Verteidigungsfall zur Verfügung.
  • Sie sind nicht vom THW oder einer anderen Hilfsorganisation unehrenhaft entlassen worden.
  • Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat.
  • Sie sind zu keiner Freiheitsstrafe über einem Jahr verurteilt worden.
  • Sie sind nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Noch Wehr- oder Ersatzdienstpflichtig?
Für junge Männer ist das THW eine interessante und sinnvolle Alternative zum Wehr- und Zivildienst. Wenn Sie sich beim THW für mehrere Jahre verpflichten, besteht die Möglichkeit, sich vom Wehrdienst freistellen zu lassen. Dies bedeutet für Sie: keine Unterbrechung des Berufsweges, Verbleib am Wohnort, steter Kontakt zu Familie, Freunden, dem vertrauten Umfeld. Nähere Informationen zur Möglichkeit der Freistellung vom Wehrdienst gibt es bei uns. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder schauen Sie einfach mal Mittwochs zwischen 18:00 und 21:00 Uhr vorbei.

Informationen rund um das THW sowie die beim Eintritt verbundenen Rechte und Pflichten können Sie hier per Download abrufen:

     Wir über uns
     Tätigkeiten und Ausbildung
     Einheiten und Aufgaben
     Leitbild des THW
     Spielend Helfen lernen

     Helferrechtsgesetz
     Helferrichtlinie
     Abrechnungsrichtlinie
     Entschädigungsrichtlinie
     Be- und Abberufungsrichtlinie
     Auslandsunfallfürsorgeverordnung
     Auslandsverwendungszuschlagverordnung

Zum Betrachten der Dokumente benötigen Sie den Acrobat Reader der Firma Adobe.

Alternativ können Sie uns natürlich gerne eine Anfrage per Mail senden !
Bitte nutzen Sie dazu unser hier für Sie eingefügtes Kontaktformular

Damit wir Ihre Anfrage gezielt beantworten können,
                        benötigen wir ein paar Angaben von Ihnen:                          

Ihren vollständigen Namen:               

Ihre Emailadresse:                              

  Ihre derzeitige Tätigkeit:                 

Bitte richten Sie hier Ihre Anfrage an uns: